Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.  Hierzu wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.

Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde erforderlich. Um eine psychotherapeutische Sprechstunde aufzusuchen brauchen Sie keine Überweisung Ihres Hausarztes. Bitte bringen Sie Ihre Elektronische Gesundheitskarte (EGK) mit.

Nach den Sprechstunden dienen die probatorischen Sitzungen dem Kennenlernen und der Diagnostik. Im Anschluss kann bei Bedarf eine Kurzzeit- (2 x 12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) begonnen werden. Jede Sitzung dauert 50 Minuten. Die Sitzungen finden wöchentlich oder 14-tägig statt.

Sollte es keine freien Termine geben, nehme ich Sie gerne auf die Warteliste auf.