Heilfürsorge

Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Hierzu benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Überweisung zu einem Psychologischen Psychotherapeuten. Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen erstelle ich Ihnen einen Bericht für die eigentliche Beantragung der Psychotherapie zur Genehmigung bei Ihrem Kostenträger.